Mit dem Slogan “Südtirol für alle” will ein neues Tourismusportal auf touristische Einrichtungen aufmerksam machen, welche auch für Besucher geeignet sind, welche für “Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, wie Menschen mit Behinderungen, Menschen im Rollstuhl, ältere Menschen, aber auch beispielsweise Familien mit kleinen Kindern und Kinderwagen”. Das von der sozialen Genossenschaft Indipendent gestartete Projekt ist sehr löblich, doch wie immer stellen sich einige Fragen.
Ist die Barrierefreiheit nicht gesetzlich festgeschrieben? Für die nicht-touristische Wirtschaft ist sie es, da bin ich mir sicher, vielleicht auch im touristischen Sektor - aber nur für Neubauten (wer mehr weiß, darf gern sein Wissen mit uns teilen). Die Klassifizierung “nichtZugänglich” ist wohl kaum von Nutzen, wenn man folgendes auf der Seite liest.
…Die Anmeldung erfolgt in jedem Fall unverbindlich…
…Sollte diese erste Bewertung positiv ausfallen, steht einem Eintrag in Südtirol für alle nichts mehr im Wege…
Was im Klartext bedeutet, dass nur sich freiwillig meldende Betriebe getestet werden, diese es sich dann aber anders überlegen können und auch nur aufgenommen werden, wenn sie bestehen. Also kann man die schlechtesten Kategorie wohl streichen, denn ich kann mir gut vorstellen, dass ein Gastwirt eher nicht im Verzeichnis als “Zugänglichkeit nur mit Hilfestellung” gefunden werden will.
Ob nun ein Verzeichnis von nur “geeigneten” Betrieben auch einen Effekt auf die Verbreiterung des Angebots hat wage ich zu Bezweifeln. Da würden Negativbewertungen schon eher was bewirken. Denn einfach in einem Portal nicht vertreten zu sein ist eine Sache, in einem “schlecht” dargestellt eine andere. Ein Marketingexperte, der Name fällt mir gerade nicht ein, hat folgendes herausgefunden: Eine positive Beurteilung erzählt man 2 Personen, eine negative in 10.
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